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Strafrecht



Ihre Rechtsanwaltskanzlei aus Bielefeld

Sie sind Beschuldigter oder Opfer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Sie haben eine Vorladung von der Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt oder Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Dann erreichen Sie uns unter:

0521-260 971 03



Strafrecht_Ermittlung

Ermittlungsverfahren


Sie sind Beschuldigter oder Opfer in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Das wohl wichtigste Recht eines Beschuldigten, neben dem Recht zur persönlichen Verteidigung, besteht darin, sich durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen. Dies bedeutet, dass sich der Beschuldigte zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf. Kontaktieren Sie frühestmöglich unsere Strafverteidiger, um Ihre Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren möglichst effektiv verteidigen zu können.

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Strafrecht _Hauptverhandlung

Hauptverfahren


Sie haben eine Vorladung von der Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Die Staatsanwaltschaft erhebt bei einem hinreichenden Tatverdacht Anklage gegen den Angeschuldigten. Das Gericht selbst prüft dann in einem sogenannten Zwischenverfahren, ob es die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt. Bereits in diesem Verfahrensstadium können unsere Strafverteidiger die Nichteröffnung des Hauptverfahrens erreichen. Beschließt das Gericht dennoch die Eröffnung des Hauptverfahrens, klären Sie unsere Strafverteidiger zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung über die richtigen Verteidigungsstrategien auf.

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Ermittlungsverfahren



ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft erhebt bei einem hinreichenden Tatverdacht nach § 170 Abs. 1 StPO Anklage gegen den Angeschuldigten. Ziel unsere Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren ist die Einstellung des Verfahrens. Hierbei klären Sie unsere Strafverteidiger über die verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile auf.

Hauptverfahren



Beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strafverteidigung die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung. Diese beginnt mit dem Aufruf der Sache. Der Vorsitzende stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend sind und die Beweismittel herbeigeschafft sind. Sodann werden die Zeugen über Ihre Rechte belehrt. Nachdem die Zeugen den Saal verlassen haben, wird der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Im Anschluss verliest die Staatsanwaltschaft die Anklage. Nachdem der Angeklagte über seine Rechte belehrt wurde, beginnt die Vernehmung des Angeklagten zur Sache.

Im Rahmen der Beweisaufnahme werden unter anderem Zeugen und Sachverständige vernommen. Das Recht, Fragen an Zeugen, Sachverständige, den Angeklagten und Mitangeklagte zu stellen, steht unseren Verteidigern zu. Das Fragerecht ist neben dem Beweisantragsrecht von größter Bedeutung. Dadurch kann der Verteidiger versuchen, die Beweisaufnahme in die von Ihnen gewünschte Richtung zu lenken.

Nach Beendigung der Beweisaufnahme erfolgen die Plädoyers. Hierbei ist es zulässig und in der Praxis üblich, dass der Verteidiger für den Angeklagten plädiert. Das Plädoyer dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs. Sodann erhält der Angeklagte das letzte Wort und die Möglichkeit, sich abschließend zu äußern.

Im Rahmen der Beweisaufnahme werden unter anderem Zeugen und Sachverständige vernommen. Das Recht, Fragen an Zeugen, Sachverständige, den Angeklagten und Mitangeklagte zu stellen, steht unseren Verteidigern zu. Das Fragerecht ist neben dem Beweisantragsrecht von größter Bedeutung. Dadurch kann der Verteidiger versuchen, die Beweisaufnahme in die von Ihnen gewünschte Richtung zu lenken.

Nach Beendigung der Beweisaufnahme erfolgen die Plädoyers. Hierbei ist es zulässig und in der Praxis üblich, dass der Verteidiger für den Angeklagten plädiert. Das Plädoyer dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs. Sodann erhält der Angeklagte das letzte Wort und die Möglichkeit, sich abschließend zu äußern.


Haschke, Wittenstein & Hieronymus Rechtsanwälte GbR

Artur-Ladebeck-Str. 115
33647 Bielefeld

Telefon: 0521 26097103 0521 26097103