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Sie hatten einen Unfall? Wir sind für Sie da!

In Folge eines Verkehrsunfalls kann es zu einem erheblichen Sachschaden und/oder Personenschaden kommen. Wir setzen Ihren Schadensersatzanspruch oder Anspruch auf Schmerzensgeld durch oder wehren für Sie unberechtigte Forderungen ab. Dabei kümmern wir uns um:

  • Abwicklung mit der Versicherung
  • Abwicklung mit der Werkstatt
  • Einholung eines Sachverständigengutachtens
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Schadenersatzansprüche
  • Schmerzensgeld
  • Vermögensschäden
Autounfall

Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Bielefeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der nicht gerechtfertigt ist? Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Unsere Kanzlei unterstützt Sie in verkehrsrechtlichen Belangen mit viel Erfahrung und Expertise. Bei Bedarf sind unsere Anwälte aus Bielefeld bundesweit für Sie tätig.

Auf das Verkehrsrecht spezialisiert: So können wir Ihnen helfen!

Ob Sie nun eine rote Ampel überfahren haben oder in einen Unfall verwickelt waren:

Wir klären Sie gerne über Ihre Rechte bei Bußgeldbescheiden und der Unfallabwicklung auf und setzen Ihre Ansprüche durch.

goldene Waage

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!0521 - 26097103

Bußgelder: Ihr Anwalt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bußgelder sind in vielen Fällen fehlerhaft. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von unseren Anwälten für Verkehrsrecht überprüfen und wehren Sie ungerechtfertigte Bußgelder, Fahrverbote und sonstige Sanktionen mit unserer Hilfe ab. Wir vertreten Sie bei:

  • Bußgeldverordnungen
  • Drohendem Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstößen
  • Fahren unter Alkohol
  • Handy am Steuer
  • Verstößen gegen Sozialvorschriften (z. B. gegen Lenk- und Ruhezeiten).
Ihre Anwälte für Verkehrsstrafrecht

Unsere Anwälte unterstützen Sie auch bei strafrechtlichen Angelegenheiten. Im Verkehrsstrafrecht geht es um die Prüfung von Straftatbeständen betreffend:

  • der fahrlässigen Körperverletzung (oder Tötung)
  • dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • der Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer
  • der Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (Trunkenheitsfahrt)
  • der Gefähr­dung des Ver­kehrs unter Drogen­ein­fluss (Drogendelikte)
  • der Gefährdung des Straßenverkehrs
  • dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr,
  • sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis

Von Bußgeld bis Schmerzensgeld: Lassen Sie sich in einem ersten Gespräch zu Ihren Erfolgsaussichten beraten. Wir sind in unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Bielefeld gerne für Sie da.

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